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Land Thüringen (1920 bis 1952)

Das Land Thüringen wurde am 1. Mai 1920 durch die Vereinigung der Freistaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen sowie des Volksstaates Reuß gebildet. Rechtsgrundlage war das von der Deutschen Nationalversammlung am 23. April verabschiedete und vom Reichspräsidenten sowie vom Reichsminister des Innern am 30. April unterzeichnete "Gesetz, betreffend das Land Thüringen". Zur Vorbereitung der gänzlichen Verschmelzung hatten sich die thüringischen Einzelstaaten bereits im Mai 1919 durch den seit 4. Januar 1920 umfassend wirksamen "Gemeinschaftsvertrag" zu einer Staatengemeinschaft mit eigenen Organen und weitreichenden Rechten zusammengeschlossen.

Mit einem Gebietsstand von 11.724 Quadratkilometern und einer Bevölkerungszahl von 1.609.300 Einwohnern (16. Juni 1925) nahm das neue Land eine mittlere Stellung innerhalb der Gliedstaaten des Deutschen Reichs ein. Mitte der 1920er Jahre lebten ca. 42 % der Bevölkerung in Orten mit einer Einwohnerzahl von 5.000 Personen und mehr. Wirtschaftlich spielten Industrie und Handwerk eine wichtige Rolle: Knapp der Hälfte aller Erwerbstätigen boten sie zum damaligen Zeitpunkt Beschäftigung. In der Land- und Forstwirtschaft arbeiteten zur selben Zeit annähernd 30 % der erwerbstätigen Bevölkerung, während auf Handel und Verkehr gut 12 % entfielen.

Hinsichtlich der staatsrechtlichen Grundlagen musste Thüringen gemäß den Bestimmungen der Reichsverfassung über eine "freistaatliche Verfassung" verfügen, welche als "Verfassung des Landes Thüringen" am 11. März 1921 vom ersten Landtag verabschiedet wurde. Die Staatsgewalt ging demnach vom Volke aus und wurde vor allem durch den Landtag und die Landesregierung ausgeübt, wobei Ersterer die gesetzgebende Gewalt innehatte, die Verwaltung überwachte und die Landesregierung bestellte. Die Abgeordneten wurden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für drei Jahre gewählt. Der Landesregierung, welche ein Kollegium war und die Bezeichnung Staatsministerium führte, oblag hingegen die Staatsleitung. Ihre Mitglieder waren dem Landtag verantwortlich und von seinem Vertrauen abhängig. Neben ehrenamtlich tätigen Staatsräten ohne Geschäftsbereich bestand die Landesregierung aus Staatsministern, die als Leiter von Fachministerien fungierten. Dem Vorsitzenden stand bis 1933 keine Weisungsbefugnis gegenüber den Fachministern zu. Im Zuge der "Gleichschaltung der Länder" durch die Nationalsozialisten erfuhren sowohl die Landesregierung als auch der Landtag einen massiven Bedeutungsverlust: Erstere sank zu einem bloßen Ausführungsorgan der Reichsregierung in Berlin herab; Letzterer wurde Anfang 1934 gänzlich aufgehoben.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft und der Übernahme der obersten Gewalt durch die amerikanische Besatzungsmacht konstituierte sich auf ihre Veranlassung hin Mitte Juni 1945 die "Provinz Thüringen", welche neben dem Gebiet des Landes Thüringen auch den bisher preußischen Regierungsbezirk Erfurt sowie westsächsische Gebiete im Bereich der amerikanischen Truppen umfasste. Zum Regierungsbezirk Erfurt gehörte seit 1944 auch der Kreis Schmalkalden. Unter Abtretung Westsachsens wandelte die sowjetische Besatzungsmacht die "Provinz Thüringen" in das "Land Thüringen" um (26. November 1945: 15.634 Quadratkilometer; 1. Dezember 1945: 2.776.773 Einwohner). Die sich unter den Amerikanern eröffnenden Möglichkeiten eines Wiederaufbaus auf föderaler und demokratischer Basis wurden indes nach dem Anfang Juli 1945 erfolgten Besatzungswechsel zur sowjetischen Militäradministration schrittweise zurückgedrängt. Mit der Einführung der Bezirksstruktur im Gefolge der Verwaltungsreform vom 23. Juli 1952 wurde die administrative Einheit Thüringen - wie alle Länder der Deutschen Demokratischen Republik - durch die Beseitigung ihrer Legislative und Exekutive faktisch vollends bedeutungslos.
 

Thüringer Landeswappen 1921-1933, eingeführt durch Gesetz vom 7. April 1921 (Zeichnung von Adolf von den Velden) / Quelle: LaTh - HStA Weimar, Urkunde 1921 April 7 (Alle Rechte vorbehalten.)
Thüringer Landeswappen 1921-1933, eingeführt durch Gesetz vom 7. April 1921 (Zeichnung von Adolf von den Velden) / Quelle: LaTh - HStA Weimar, Urkunde 1921 April 7 (Alle Rechte vorbehalten.) Mitglieder der provisorischen weimarischen Landesregierung 1919/1920, u. a. August Baudert (stehend vor dem Tisch) und Dr. Arnold Paulssen (stehend rechts) / Foto: Louis Held, Weimar (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. / Alle
Mitglieder der provisorischen weimarischen Landesregierung 1919/1920, u. a. August Baudert (stehend vor dem Tisch) und Dr. Arnold Paulssen (stehend rechts) / Foto: Louis Held, Weimar (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. Alle Rechte vorbehalten.) Thüringer Staatsministerium 1928-1930 (1. Reihe v.l.: Woenne, Bielfeld, Dr. Paulssen, Riedel;  2. Reihe v.l.: Krause, Mackeldey, Port) / Foto: wahrsch. Louis Held, Weimar (Abbildung mit freundlicher Gegehmigung des Stadtmuseums Weimar. Alle Rechte vorbeha
Thüringer Staatsministerium 1928-1930 (stehend v. l.: Glöckner, Mackeldey, Woenne, Krause; sitzend v.l.: Port, Dr. Riedel, Dr. Paulssen, Toelle) / Foto: wahrsch. Louis Held, Weimar (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. Alle Rechte vorbehalten.) Thüringer Staatsministerium 1930-1931 (v.l.: Bauer, Dr. Kästner, Fürth, Baum, Marschler, Dr. Frick, Port) / Foto: Louis Held, Weimar (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. Alle Rechte vorbehalten.)
Thüringer Staatsministerium 1930-1931 (v.l.: Bauer, Dr. Kästner, Fürth, Baum, Marschler, Dr. Frick, Port) / Foto: Louis Held, Weimar (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. Alle Rechte vorbehalten.) Fritz Sauckel, Minister des Inneren und Vorsitzender des Staatsministeriums 1932-1933, mit Walter Ortlepp und Otto Demme. / Foto: Louis Held, Weimar 1932 (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. / Alle Rechte vorbehalten.)
Fritz Sauckel (Minister des Inneren und Vorsitzender des Staatsministeriums 1932-1933, rechts) mit Walter Ortlepp (links) und Otto Demme (Mitte) / Foto: Louis Held, Weimar 1932 (Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Stadtmuseums Weimar. Alle Rechte vorbehalten.) Thüringer Landesregierung 1946-1947
Thüringer Landesregierung 1946-1947 (stehend v.l.: Külz, Wolf, Grosse; sitzend v.l.: Moog, Busse, Dr. Paul, Dr. Apell) / Foto: LATh - HStAW, Fotosammlung Ernst Schäfer. Alle Rechte vorbehalten.