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Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt bestand aus den drei getrennt liegenden Landesteilen Rudolstadt und Leutenberg (Oberherrschaft) sowie Frankenhausen (Unterherrschaft). Daneben gab es mehrere Exklaven, von denen die Ämter Heringen und Kelbra 1819 an Preußen und Seebergen 1823 an Sachsen-Gotha abgegeben wurden. Die Einwohnerzahl des 1.036 km² großen Fürstentums verdoppelte sich nahezu von 53.611 Einwohnern (1819) auf 100.702 (1910). Der überwiegende Teil der Bevölkerung lebte auf dem Lande (70 %). Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse deckte den Bedarf knapp, der Handel mit forstwirtschaftlichen Produkten (Nadelholz) hingegen war bedeutend. Braunkohle und Eisenerz wurden vornehmlich im Schwarzatal und bei Könitz gefördert. An Schwarza, Lichte und Loquitz befanden sich ergiebige Schieferbrüche. Traditionell wurde in der Frankenhäuser Saline Salz gewonnen.

Als Spitzenbehörde bestand in Schwarzburg-Rudolstadt seit 1712 das Geheime Ratskollegium, das zwar bereits 1848 die Bezeichnung "Ministerium" erhielt, organisatorisch und personell aber unverändert bestehen blieb. Erst im Zuge der unter dem Druck der Revolution von 1848/49 durchgeführten Verwaltungsreformen in Schwarzburg-Rudolstadt wurde ein Ministerium nach dem Vorbild Sachsen-Weimar-Eisenachs eingerichtet. Es nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 1850 auf. Das Ministerium verfügte über zunächst vier, später fünf Abteilungen, die nach dem Prinzip der Einzelverantwortung geführt wurden. Die Behörde bestand auch nach der Bildung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 fort, wurde jedoch Anfang Januar 1921 in Gebietsregierung umbenannt und erst am 1. April 1923 aufgehoben.

Die landständische Tradition des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück. Die Landstände der Ober- bzw. Unterherrschaft setzten sich aus Rittern und Städten zusammen, die in getrennten Kurien tagten. Ihr Mitspracherecht beschränkte sich auf die Bewilligung von Steuern, für deren Verwaltung seit 1674 eine besondere Steuerkasse bestand. Als erster Fürst in Thüringen führte Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt am 8. Januar 1816 eine landständische Verfassung ein. Erst 1821 jedoch wurde der erste Landtag einberufen, der sich aus fünf Rittergutsbesitzern, fünf Einwohnern der Städte und fünf mit Landeigentum angesessenen Untertanen zusammensetzte. In der Regel fand zu Beginn einer sechsjährigen Wahlperiode eine Plenarsitzung statt, auf der ein dreiköpfiger Ausschuss bestimmt wurde, der in den Folgejahren die ihm vom Plenum übertragenen Aufgaben wahrnahm.

1848 wurde durch eine Erweiterung des bestehenden Landtags ein außerordentlicher Landtag einberufen, der ein neues Wahlgesetz erarbeitete. Erstmals tagte das Parlament öffentlich, seither sind Wortprotokolle seiner Sitzungen überliefert. Nach dem Wahlgesetz vom 9. Juni 1848 waren nunmehr 19 Abgeordnete in gleichen, aber indirekten Wahlen zu wählen. Der am 14. August 1848 gewählte Landtag begleitete die Verwaltungsreform vom 1. Juli 1850. Die Verfassung vom 21. März 1854 schränkte das Recht des Monarchen zur Gesetzgebung durch die Mitwirkung des Landtags ein. Dieser wurde zunächst auf sechs, ab 1871 auf drei Jahre von allen über 25 Jahre alten männlichen Untertanen gewählt. Die 16 Abgeordneten wurden in drei Wahlkreisen für die größeren Grundbesitzer, fünf Wahlkreisen für die größeren Städte und acht Wahlkreisen für die kleineren Städte und für die Landbewohner bestimmt. Neben der Mitwirkung bei der Gesetzgebung oblag dem Parlament die Feststellung des Staatshaushalts. 1911 errang die SPD erstmals in einem Landtag des Deutschen Reiches in Schwarzburg-Rudolstadt die absolute Mehrheit.

Seit 1909 war Fürst Günther Viktor von Schwarzburg-Rudolstadt auch Oberhaupt des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen, ohne dass diese Personalunion tiefgreifende Auswirkungen auf die Verfassung der beiden Fürstentümer gehabt hätte. Nach dem Ende der Monarchie und einer kurzen Übergangsphase gehörte der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt ab 1920 zum neugeschaffenen Land Thüringen.
 

Wappenabbildung des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt / Quelle: LATh - StA Rudolstadt, 5-11-1050 Verschiedene Urkunden 142, Urkunde vom 2. Juni 1710 (Alle Rechte vorbehalten.)
Wappenabbildung des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt / Quelle: LATh - StA Rudolstadt, 5-11-1050 Verschiedene Urkunden 142, Urkunde vom 2. Juni 1710 (Alle Rechte vorbehalten.)