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Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha

Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand 1826 aus den Herzogtümern Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Gotha-Altenburg. Es umfasste die Gebietsteile Coburg und Gotha sowie das an den südlichen Ausläufern des Hunsrücks gelegene Fürstentum Lichtenberg, das 1834 an Preußen abgetreten wurde. Daneben gab es mehrere Exklaven. Die Einwohnerzahl des nach Abtretung des Fürstentums Lichtenberg 2.534 km² großen Herzogtums verdoppelte sich nahezu von 133.875 Einwohnern (1834) auf 242.432 (1905). Der überwiegende Teil der Bevölkerung lebte auf dem Lande (66 %). Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse war Haupterwerbszweig. Hauptindustriezweige im Coburger Landesteil waren die Spielwarenfabrikation in Neustadt. Im Gothaer Landesteil waren neben der schon im 18. Jahrhundert betriebenen Porzellanherstellung die bedeutendsten Industriezweige die Gewehrfabrikation in Zella und Mehlis, die Spielwarenherstellung in Ohrdruf, Waltershausen und Ruhla und die Nadelfabrik in Ichtershausen. In Gotha entstanden Metallwaren-, Maschinen- und Werkzeugmaschinenfabriken. Aus der 1883 gegründeten Karussellfabrik Bothmann entwickelte sich eine bedeutende Maschinen- und Waggonbaufabrik. Der Kaufmann Ernst-Wilhelm Arnoldi begründete in Gotha das moderne Versicherungswesen.

Das 1826 entstandene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha stellte keinen Einheitsstand dar, vielmehr blieb Sachsen-Coburg, wo eine im Jahre 1821 erlassene Verfassung über 1826 hinaus Geltung besaß, staatsrechtlich getrennt von Gotha, welches wiederum an einer "altsächsischen Ständeordnung" festhielt. Gleichwohl ging das Verhältnis der beiden Landesteile über eine bloße Personalunion in Form eines gemeinschaftlichen Staatsoberhaupts hinaus und stellte eine "Art Realunion" dar. An die Spitze des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha trat nämlich 1826 ein Ministerium mit drei Sachdepartements, das 1844 in Staatsministerium umbenannt und 1852 in drei Abteilungen (Coburg, Gotha, Haussachen) gegliedert wurde. An Stelle des Kriegskollegiums zu Gotha und der Kriegskommission zu Coburg trat die gemeinsame Militärverwaltungskammer (1833-1842). Eine weitere Vereinheitlichung ließ sich aber nicht erreichen.

Im Herzogtum Gotha wurde schließlich 1828 zur Trennung von Verwaltung und Justiz in der oberen Ebene ein Justizkollegium errichtet. Somit standen unter dem Ministerium folgende Landeskollegien für das Herzogtum Gotha:

  •     Landesregierung
  •     Justizkollegium
  •     Oberkonsistorium
  •     Kammer
  •     Obersteuerkollegium
     

Die Stände Sachsen-Gothas, denen nach der altständischen Verfassung bloß eine beratende Mitwirkung zustand, traten auf gesetzgeberischem Gebiet kaum in Erscheinung. Erst im Gefolge der Revolution von 1848/49 wurde eine moderne Repräsentativverfassung nach dem Coburger Vorbild angenommen. Grundsätzlich für die parlamentarische Entwicklung bis zum Untergang der Monarchie war das "Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Coburg und Gotha" vom 3. Mai 1852. Demnach bestanden sowohl in Gotha (19 Mitglieder) als auch in Coburg (elf Mitglieder) Sonderlandtage fort. Beide Landtage wurden in allgemeiner, geheimer und gleicher Wahl in einem indirekten Wahlverfahren gewählt. Selbständigkeit und Steuerzahlung blieben als unabdingbare Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Für die gemeinsamen Angelegenheiten beider Staaten existierte ein gemeinsamer Landtag, der sich aus 14 Gothaer und sieben Coburger Landtagsabgeordneten, seit 1874 sodann aus sämtlichen Abgeordneten beider Sonderlandtage zusammensetzte.

Nach dem Ende der Monarchie 1918 entstanden die Freistaaten Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Coburg vereinigte sich nach einer Volksabstimmung zum 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern, während Gotha am 1. Mai 1920 im Land Thüringen aufging.
 

Wappenabbild
Wappenabbildung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha / Quelle: Ehwald, Rudolf (Hrsg.): Aus den coburg-gothaischen Landen. Heimatblätter. Heft 2, Tafel 2. Gotha 1904.