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Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie

1768 vereinigte Graf Heinrich XI. Reuß-Obergreiz (1722-1800) durch den Anfall von Untergreiz wieder sämtliche Gebiete der älteren Linie in seiner Hand. 1778 wurde er in den Reichsfürstenstand erhoben und nannte das Territorium seines Herrschaftsgebiets nun Fürstentum Reuß älterer Linie. Das Staatsgebiet bestand aus den zwei getrennt liegenden Landessteilen Greiz und Burgk sowie aus mehreren Exklaven. Die Einwohnerzahl des 331 km² großen Fürstentums verdreifachte sich nahezu von 23.023 Einwohnern (1816) auf 70.603 (1905). Das außergewöhnlich starke Bevölkerungswachstum korrespondierte mit einem dynamischen Wachstum des Anteils der städtischen Bevölkerung. 1905 lebten 47 % der Bevölkerung in der Hauptstadt Greiz und in der Stadt Zeulenroda. Der Anteil der in der Industrie beschäftigten Bevölkerung erreichte 68 %. Gegenüber der in Greiz und Zeulenroda stark vertretenen Textilindustrie (1905 gab es in Greiz und Umgebung rund 11.000 mechanische Webstühle, in Zeulenroda etwa 700 Wirkstühle) waren Land- und Forstwirtschaft sowie der Bergbau nachrangig. Die in Greiz ansässigen Maschinenbaufabriken produzierten für den Bedarf der Textilindustrie und fanden darüber hinaus deutschlandweit Absatz. Die Greizer Papiermühle entwickelte sich zu einem regionalen Marktführer. In Zeulenroda war neben Maschinenbaufabriken auch eine bedeutende Seifensiederei angesiedelt.

Oberste Landesbehörden waren die Regierung und das Konsistorium Greiz. Die Mitte des 19. Jahrhunderts in allen benachbarten Staaten durchgeführten Verwaltungsreformen wurden in Reuß ä. L. auf oberster Ebene nicht nachvollzogen. Seit 1856 wurden die Unterbehörden reformiert, die bis dahin noch die Trennung aus dem 18. Jahrhundert (Obergreiz und Untergreiz) fortgeführt hatten. 1868 erfolgte mit der Schaffung des Landratsamtes Greiz die Trennung von Verwaltung und Justiz.

Altlandständische Traditionen lassen sich für das Gebiet von Reuß ä. L. seit dem 17. Jahrhundert nachweisen. Zu den Ständen gehörten die landtagsfähigen Rittergutsbesitzer, die Vertreter der Städte Greiz und Zeulenroda und eine Vertretung von Landesangehörigen aus dem Gebiet von Reuß j. L., die ihnen unterstellte Untertanen in verschiedenen Exklaven vertraten. Der Landtag trat alle acht Jahre zusammen, letztmalig wohl 1840/41. Seine Tätigkeit beschränkte sich im Wesentlichen auf die Abnahme der Rechnungen des Landeskasse und einen "Beirat" bei der Gesetzgebung. Die Revolution von 1848 führte auch in Reuß ä. L. zur Einberufung eines Beratungslandtages, der einen Verfassungsentwurf erarbeiten sollte. Der Verfassungsentwurf von 1851 wurde jedoch nicht in Kraft gesetzt. Erst 1867 erhielt das Fürstentum Reuß ä. L. eine Verfassung. Der Landtag bestand aus zwölf Abgeordneten (drei durch den Fürsten bestimmte Abgeordnete, zwei Vertreter der Rittergutsbesitzer, sieben Abgeordnete durch indirekte Wahl: zwei Mandate für die Stadt Greiz, ein Mandat für die Stadt Zeulenroda, drei Mandate für die Landgemeinden der Herrschaft Greiz und ein Mandat für die Landgemeinden der Herrschaft Burgk). Bis 1918 wurde das Klassenwahlrecht beibehalten. Seit dem Tode des letzten regierenden Fürsten von Reuß ä. L., Heinrich XXII. (1846-1902) führte für dessen nicht regierungsfähigen Sohn der jeweilige Fürst von Reuß j. L. die Regentschaft. Am 11. November 1918 legte Fürst Heinrich XXVII. Reuß j. L. die Regentschaft im Fürstentum Reuß ä. L. nieder. Der danach gebildete Freistaat Reuß ä. L. fusionierte mit dem Freistaat Reuß j. L. zum Volksstaat Reuß, welcher mit Wirkung vom 1. Mai 1920 im Land Thüringen aufging.
 

Wappenabbildung des Fürstentumes Reuß älterer Linie / Quelle: LaTh - StA Greiz, Entwurf von H. Rüster nach einer älteren Vorlage (Alle Rechte vorbehalten.)
Wappenabbildung des Fürstentumes Reuß älterer Linie / Quelle: LATh - StA Greiz, Entwurf H. Rüster nach einer älteren Vorlage (Alle Rechte vorbehalten.)